Zeugnis vom Praktikum
Tipps und Praxisbeispiele für die Erstellung eines überzeugenden Praktikumszeugnisses in der Schweiz, inklusive rechtlicher Grundlagen und...
Referenzen in der Schweiz: im Lebenslauf angeben, richtig anfragen, was erlaubt ist. 31% finden ihre Stelle über Kontakte. Mit Vorlagen, Checkliste und FAQ.
«Referenzen auf Anfrage» oder doch gleich Namen nennen? Und wer darf überhaupt Auskunft über dich geben? Referenzen sind in der Schweiz ein fester Teil der Bewerbung, und viele Regeln dazu sind ungeschrieben. Dieser Beitrag zeigt dir, wie du Referenzen im Lebenslauf angibst, wen du fragst, was Referenzpersonen sagen dürfen und wie du sie im Motivationsschreiben und im Vorstellungsgespräch nutzt. Mit Vorlagen für jede Karrierestufe und einer Checkliste.
Wer dich kennt, öffnet Türen. Laut der JobCloud Arbeitsmarkt-Studie (2021) haben 31% der Befragten ihre aktuelle Stelle über persönliche Kontakte gefunden, mehr als über jeden anderen Kanal. Referenzen sind die formelle Seite davon.
Ein gutes Referenzgespräch kann nach einem knappen Interview den Ausschlag geben. Ein unvorbereiteter Ex-Chef kann aber auch eine sichere Zusage kippen. Wovon hängt das ab? Vor allem von dir.
In der Schweiz sind Netzwerke klein und Empfehlungen viel wert. 31% der Stellensuchenden haben ihre aktuelle Stelle über persönliche Kontakte gefunden, nur 22% über ein Jobportal (JobCloud, 2021). Referenzen ergänzen das Arbeitszeugnis um eine persönliche, mündliche Einschätzung.
Was unterscheidet die beiden? Das Arbeitszeugnis ist schriftlich und muss wohlwollend formuliert sein. Die Referenz ist ein Gespräch, in dem nachgefragt werden kann.
| Aspekt | Arbeitszeugnis | Referenz |
|---|---|---|
| Form | Schriftlich | Meist mündlich, am Telefon |
| Zeitpunkt | Beim Austritt oder als Zwischenzeugnis | Wenn ein neuer Arbeitgeber anfragt |
| Inhalt | Leistung und Verhalten, wohlwollend formuliert | Offene Einschätzung, Rückfragen möglich |
| Anspruch | Gesetzlich nach Art. 330a OR | Nur mit deiner Zustimmung |
Referenzen stehen als eigene Rubrik am Ende des Lebenslaufs. Du hast drei Möglichkeiten: der Satz «Referenzen auf Anfrage», konkrete Namen mit Kontaktdaten oder eine Mischung. Zwei bis drei Personen reichen. Dein Lebenslauf sollte zwei Seiten nicht überschreiten, in unserer Auswertung von 340 Lebensläufen waren 59% länger (Truast, 2026).
Der Klassiker. Du schützt die Kontaktdaten deiner Referenzpersonen und kannst für jede Stelle passend auswählen. Der Nachteil: ein zusätzlicher Schritt im Prozess.
Sinnvoll, wenn das Inserat Referenzen verlangt, in konservativen Branchen wie Banken oder Versicherungen und bei Führungspositionen. Nenne Name, Funktion, Firma, euer Verhältnis und Kontaktdaten.
Ideal, wenn du eine besonders starke Referenz hast und die anderen noch anfragen musst. Du zeigst Offenheit, ohne alle Kontakte preiszugeben.
Fertige Layouts mit eigener Referenz-Rubrik findest du bei den Lebenslauf-Vorlagen «Klassisch».
Am stärksten ist dein direkter Vorgesetzter aus der aktuellen oder letzten Stelle. Er kennt deine Arbeit am besten, und seine Einschätzung lässt sich mit dem Arbeitszeugnis abgleichen. Das ist wichtig, denn eine Referenzauskunft darf nicht über den Rahmen des Zeugnisses hinausgehen (Obergericht Zürich, 2024).
Und wenn du gerade erst einsteigst? Dann fragst du die Betreuung deines Praktikums, deine Berufsbildnerin aus der Lehre oder die Betreuung deiner Abschlussarbeit. Nach einem Konflikt eignen sich der Vorvorgesetzte oder externe Projektpartner.
Frag immer vorher, und zwar für jede Bewerbung neu, bei der es ernst wird. Referenzauskünfte dürfen nur mit deiner Zustimmung eingeholt und erteilt werden (arbeitsrecht-aktuell.ch, 2025). Ein überrumpelter Ex-Chef äussert sich ausserdem oft vorsichtiger als einer, der vorbereitet ist.
Eine Referenzperson darf über deine Leistung und dein Verhalten im Job Auskunft geben, nicht über dein Privatleben. Grundlage ist Art. 328b OR: Arbeitgebende dürfen nur Daten bearbeiten, die deine Eignung für die Stelle betreffen. Laut Obergericht Zürich (2024) bildet das Arbeitszeugnis dabei die Grenze.
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| Leistung, Arbeitsweise, Qualität | Gesundheit, Krankheitstage ohne Bezug zur Leistung |
| Zusammenarbeit und Führung | Familie, Religion, politische Haltung |
| Stärken und Entwicklungsfelder | Gerüchte und Vermutungen |
| Themen, die im Zeugnis stehen | Themen, die im Zeugnis gar nicht vorkommen |
Was heisst das für dich? Ein gutes Arbeitszeugnis schützt dich auch im Referenzgespräch. Und wenn du jemanden nicht als Referenz angegeben hast, darf ein neuer Arbeitgeber dort grundsätzlich nicht einfach anrufen. Mehr zu den Grundlagen findest du bei law.ch. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung.
Schriftliche Empfehlungen ergänzen die Referenzauskunft, ersetzen sie aber nicht. In der Schweiz ruft der neue Arbeitgeber in der Regel selbst an. Ein Schreiben ist vor allem dann nützlich, wenn eine Referenzperson schwer erreichbar ist, etwa im Ausland.
Im Motivationsschreiben erwähnst du eine Referenz nur, wenn sie einen klaren Mehrwert hat, etwa eine bekannte Person aus der Branche. Ein Satz genügt. Im Vorstellungsgespräch kannst du Rückmeldungen deiner Referenzpersonen dagegen aktiv einbauen, um Stärken zu belegen.
Wie du dein Motivationsschreiben insgesamt aufbaust, steht im Guide Motivationsschreiben schreiben. Typische Fragen im Gespräch findest du bei den Fragen im Vorstellungsgespräch.
Viele Bewerbungsportale haben eigene Felder für zwei bis drei Referenzen, meist mit Name, Funktion und Telefon. Füll sie nur aus, wenn deine Referenzpersonen zugestimmt haben. Sonst schreib «auf Anfrage» ins Feld, falls das möglich ist. Wie du Portale sonst ausfüllst, erklärt der Beitrag zur Online-Bewerbung.
Kommst du aus dem Ausland? Dann sind Referenzen aus der Schweiz besonders wertvoll, auch aus Praktika oder Projekten. Bei ausländischen Referenzen gibst du die Telefonnummer mit Ländervorwahl an, erklärst kurz Funktion und Firmengrösse und achtest darauf, dass die Person Deutsch, Französisch oder Englisch spricht.
Geh diese Punkte vor und nach der Bewerbung durch:
Vor der Bewerbung:
Zwei bis drei passende Referenzpersonen ausgewählt
Zustimmung eingeholt
Kontaktdaten aktuell
Im Lebenslauf:
Rubrik «Referenzen» am Ende
Konkret, «auf Anfrage» oder gemischt, passend zur Stelle
Funktion, Firma und Verhältnis angegeben
Vor dem Anruf:
Inserat und Lebenslauf an die Referenzperson geschickt
Wichtige Kompetenzen besprochen
Nach dem Gespräch bedankt
Zwei bis drei Referenzen reichen. Mehr verlängert nur den Lebenslauf, der in der Schweiz höchstens zwei Seiten haben sollte. In unserer Auswertung von 340 Lebensläufen waren 59% länger. Wähle Personen, die deine Arbeit gut kennen, idealerweise deinen direkten Vorgesetzten aus der letzten Stelle.
Ja, das ist eine gängige und akzeptierte Formulierung. Sie schützt die Kontaktdaten deiner Referenzpersonen und erlaubt dir, für jede Stelle passend auszuwählen. Verlangt das Inserat ausdrücklich Referenzen oder bewirbst du dich für eine Führungsposition, nennst du besser konkrete Namen mit Kontaktdaten.
Grundsätzlich nein. Referenzauskünfte setzen deine Zustimmung voraus, etwa indem du jemanden als Referenz angibst. Nach Art. 328b OR dürfen Arbeitgebende nur Daten bearbeiten, die deine Eignung für die Stelle betreffen. Laut Obergericht Zürich (2024) darf die Auskunft zudem nicht über den Inhalt des Arbeitszeugnisses hinausgehen.
Nenne eine andere Person, die deine Arbeit gut kennt, etwa den Vorvorgesetzten, eine Projektleiterin oder einen langjährigen Kunden. Laut JobCloud (2021) finden 31% ihre Stelle über Kontakte, ein gutes Netzwerk hilft also auch hier. Sprich das Thema im Gespräch offen und sachlich an, ohne über den früheren Chef herzuziehen.
Das Arbeitszeugnis ist schriftlich, wohlwollend formuliert und gesetzlich geregelt (Art. 330a OR). Die Referenz ist meist ein Telefongespräch, in dem der neue Arbeitgeber nachfragen kann. Sie braucht deine Zustimmung und darf nicht über den Inhalt des Zeugnisses hinausgehen. Beides zusammen ergibt ein rundes Bild.
Quellen:
Referenzen sind in der Schweiz kein Anhängsel, sondern oft der letzte Schritt vor der Zusage. Zwei bis drei gut gewählte Personen, die zugestimmt haben und wissen, worum es geht, sind mehr wert als eine lange Liste.
Ob du Namen nennst oder «auf Anfrage» schreibst, hängt von Stelle und Branche ab. Entscheidend bleibt die Vorbereitung, und die liegt bei dir.
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