Gehaltsvorstellung in der Bewerbung: So nennst du in der Schweiz den richtigen Lohn
Gehaltsvorstellung in der Schweizer Bewerbung: Wann, wo, wie viel. Mit 4 Formulierungen und BFS-Löhnen nach Branche. Medianlohn 2024: CHF 7'024 pro...
Rückmeldung nach dem Vorstellungsgespräch: wie lange du wartest, wann du nachfragst und 4 Muster für Dankes-Mail, Zusage, Absage und Feedback-Anfrage.
Das Gespräch ist vorbei, und jetzt? Dieser Beitrag zeigt dir, ob und wie du dich bedankst, wie lange die Rückmeldung dauern kann und wann du nachfragen solltest. Dazu gibt es 4 Muster: für die Dankes-Mail, die Antwort auf eine Zusage, die Antwort auf eine Absage und die Bitte um Feedback.
Warten gehört zu den unangenehmsten Teilen der Stellensuche, und es wird nicht besser. In einer Indeed-Umfrage mit 537 Personen in der Schweiz sagen 78,6%, dass Arbeitgeber Bewerbende im letzten Jahr häufiger ignoriert haben (Bilanz, 2026). Auch nach einem Vorstellungsgespräch kommt das vor.
Was kannst du selbst tun? Mehr als du denkst: eine kurze Dankes-Mail, eine klare Frage nach dem Zeitplan und ein höfliches Nachfassen im richtigen Moment.
Ja, wenn du die Stelle willst. Eine kurze Dankes-Mail innert ein bis zwei Tagen ist in der Schweiz gute Praxis, aber kein Muss. Gerade weil viele Firmen sich selbst nicht melden, in einer britischen Umfrage gaben 61% an, nach einem Interview geghostet worden zu sein (Greenhouse, via UNLEASH, 2024), fällt ein höflicher, persönlicher Abschluss positiv auf.
Wie Betreff, Anrede und Signatur in Bewerbungs-Mails generell aussehen sollten, zeigt der Beitrag Bewerbung per E-Mail.
Das ist sehr unterschiedlich. In der BEST-RECRUITERS-Studie mit 423 Arbeitgebern aus der Schweiz und Liechtenstein wurden 39% der Bewerbungen innert drei Werktagen abgeschlossen und weitere 36% innert vier bis zehn Werktagen (jobs.nzz.ch, 2026). Bei einem Viertel dauert es also länger.
Am zuverlässigsten ist, was dir die Firma selbst sagt. Frag deshalb am Ende jedes Gesprächs: «Wie geht es weiter, und bis wann darf ich mit einer Rückmeldung rechnen?» Notiere dir das Datum.
| Situation | Warum es länger dauern kann |
|---|---|
| Weitere Gespräche geplant | Die Firma will erst alle Kandidierenden sehen, bevor sie entscheidet. |
| Zweite Runde oder Assessment | Termine mit Team oder Geschäftsleitung müssen koordiniert werden. |
| Referenzen werden eingeholt | Referenzpersonen sind nicht immer sofort erreichbar. |
| Ferienzeit | Im Sommer und über die Festtage fehlen oft Entscheidungstragende. |
| Interne Freigaben | Lohn oder Stelle müssen noch bewilligt werden. |
Eine lange Wartezeit ist darum nicht automatisch eine Absage. Manchmal bist du die zweite Wahl, die noch im Rennen ist, falls die erste Person absagt. Ein höfliches Nachfassen kann in genau diesem Moment helfen.
Hat dir die Firma ein Datum genannt, wartest du es ab und fragst zwei, drei Werktage danach einmal höflich nach. Ohne Datum ist etwa eine Woche nach dem Gespräch angemessen. Die BEST-RECRUITERS-Studie zeigt, dass 75% der Bewerbungen innert zehn Werktagen abgeschlossen werden (jobs.nzz.ch, 2026). Wer früher nachfragt, wirkt schnell drängend.
Ein Satz reicht: «Ich interessiere mich weiterhin sehr für die Stelle und wollte mich erkundigen, wie der aktuelle Stand ist.» Ob E-Mail oder Telefon besser passt, welche Formulierungen funktionieren und was rechtlich gilt, zeigt der Beitrag Status der Bewerbung nachfragen mit Mustern für beide Wege.
Bleib bei einer, höchstens zwei Nachfragen und bewirb dich parallel weiter. Schweigen ist leider verbreitet: In der Indeed-Umfrage sagen 78,6% der Befragten in der Schweiz, dass das Ignorieren durch Arbeitgeber zugenommen hat, 30,7% sogar sehr deutlich (Bilanz, 2026). Mit deiner Leistung im Gespräch hat das oft wenig zu tun.
Hast du nach zwei Nachfragen nichts gehört, schliess das Kapitel für dich ab. Eine letzte, freundliche Mail ist möglich: «Da ich bisher nichts gehört habe, gehe ich davon aus, dass Sie sich für jemand anderen entschieden haben. Gerne bleibe ich für künftige Stellen in Kontakt.» Damit hältst du die Tür offen, ohne dich weiter zu binden.
Und das Wichtigste: Stopp deine Suche nicht, nur weil ein Gespräch gut lief. Solange kein unterschriebener Vertrag vorliegt, bewirbst du dich weiter.
Bedanke dich, zeig deine Freude und bitte um den Vertrag, bevor du verbindlich zusagst. Ein Arbeitsvertrag braucht in der Schweiz grundsätzlich keine besondere Form (Art. 320 Abs. 1 OR). Ein spontanes «Ja, ich komme» am Telefon kann also schon zählen. Ein bis zwei Tage Bedenkzeit sind bei einem Vertrag nachvollziehbar.
Prüf im Vertrag vor allem diese Punkte:
| Punkt | Worauf du achtest |
|---|---|
| Lohn | Brutto-Jahreslohn wie besprochen, 12 oder 13 Monatslöhne, Bonus |
| Pensum und Arbeitsort | Prozente, Homeoffice, Arbeitszeitmodell |
| Ferien | Mindestens vier Wochen, bis 20 Jahre fünf Wochen (Art. 329a OR) |
| Probezeit | Gesetzlich ein Monat, schriftlich bis drei Monate (Art. 335b OR) |
| Kündigungsfrist | Abweichungen vom Gesetz (Art. 335c OR) müssen schriftlich vereinbart sein |
| Startdatum | Passt es zu deiner Kündigungsfrist beim aktuellen Arbeitgeber? |
Kündige deine aktuelle Stelle erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben bei dir liegt. Schick die Kündigung am besten eingeschrieben oder lass dir den Empfang bestätigen: So kannst du belegen, dass sie rechtzeitig vor Fristbeginn angekommen ist. Andere laufende Bewerbungen ziehst du danach mit einer kurzen, freundlichen Mail zurück. Wie du über Lohn und Gesamtpaket verhandelst, liest du im Beitrag zum zweiten Vorstellungsgespräch.
Kurz, freundlich und ohne Rechtfertigung. Eine gute Antwort auf eine Absage hält dir die Tür für spätere Stellen offen, und das zählt: Manche Firmen führen einen Talentpool und melden sich bei passenden Stellen wieder. Bedank dich, akzeptiere den Entscheid und biete an, in Kontakt zu bleiben. Diskutiere den Entscheid nicht.
Musst du überhaupt antworten? Nein. Nach einer Absage per Standard-Mail ist eine Antwort nicht nötig. Nach einem oder mehreren persönlichen Gesprächen lohnt sie sich aber fast immer.
Frag kurz und konkret, am besten in derselben Mail oder telefonisch. Eine gesetzliche Pflicht zur Begründung einer Absage gibt es grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme regelt das Gleichstellungsgesetz: Wer eine Diskriminierung wegen des Geschlechts geltend macht, kann eine schriftliche Begründung verlangen (Art. 8 GlG). Rechne also mit einer kurzen Antwort, oft telefonisch.
Bekommst du eine Antwort, nimm sie ohne Diskussion an und bedanke dich. Einzelne Rückmeldungen sind subjektiv. Hörst du aber von mehreren Firmen Ähnliches, etwa zu fehlenden Beispielen, lohnt es sich, daran zu arbeiten. Typische Fragen und gute Antworten findest du im Beitrag Fragen im Vorstellungsgespräch.
Bleib sichtbar, ohne aufdringlich zu sein. Eine Absage nach einem guten Gespräch ist oft eine Absage für diese Stelle, nicht für dich. Gerade weil laut Indeed über ein Viertel der Befragten regelmässig gar keine Antwort bekommt (Bilanz, 2026), ist ein persönlicher Kontakt aus einem Gespräch wertvoll. Pflege ihn.
Die meisten Fehler nach dem Gespräch entstehen aus Ungeduld oder Enttäuschung. Weil laut Indeed 78,6% der Befragten erleben, dass Arbeitgeber häufiger schweigen (Bilanz, 2026), ist es verlockend, Druck zu machen. Genau das schadet dir aber oft mehr, als es hilft. Diese Punkte solltest du vermeiden:
Diese Punkte helfen dir durch die Zeit nach dem Gespräch:
Direkt nach dem Gespräch:
Nach dem Zeitplan gefragt und Datum notiert
Notizen zu Fragen und Antworten gemacht
Dankes-Mail innert ein bis zwei Tagen geschickt
Während des Wartens:
Andere Bewerbungen weitergeführt
Nach Ablauf der Frist einmal nachgefragt
Bei Zu- oder Absage:
Vertrag geprüft, bevor du verbindlich zusagst
Alte Stelle erst nach Unterschrift gekündigt
Auf Absage freundlich geantwortet und um Feedback gebeten
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Eine kurze Dankes-Mail innert ein bis zwei Tagen ist aber gute Praxis, wenn du die Stelle willst. Nimm Bezug auf einen konkreten Punkt aus dem Gespräch und halte dich kurz. Vier bis sechs Sätze reichen, eine Wiederholung deines Motivationsschreibens braucht es nicht.
Das ist sehr unterschiedlich. In der BEST-RECRUITERS-Studie 2025/26 wurden 39% der Bewerbungen innert drei Werktagen und weitere 36% innert vier bis zehn Werktagen abgeschlossen. Weitere Gespräche, Referenzen oder Ferien verlängern die Wartezeit. Frag am Ende des Gesprächs nach dem Zeitplan.
Hat dir die Firma ein Datum genannt, fragst du zwei, drei Werktage danach einmal höflich nach. Ohne Datum ist etwa eine Woche nach dem Gespräch angemessen. Bleib bei höchstens zwei Nachfragen. Kommt dann noch immer nichts, schliesst du das Kapitel ab und konzentrierst dich auf andere Bewerbungen.
Sie kann es sein. Ein Arbeitsvertrag braucht in der Schweiz grundsätzlich keine besondere Form (Art. 320 Abs. 1 OR), er kann also auch mündlich entstehen. Bedanke dich deshalb am Telefon für die Zusage, bitte um den schriftlichen Vertrag und gib deine verbindliche Antwort erst, wenn du ihn geprüft hast.
Grundsätzlich nein. Du kannst aber höflich um Feedback bitten, und nach einem persönlichen Gespräch bekommst du oft zumindest eine kurze Antwort. Eine Ausnahme regelt Art. 8 des Gleichstellungsgesetzes: Wer eine Diskriminierung wegen des Geschlechts geltend macht, kann eine schriftliche Begründung der Absage verlangen.
Externe Quellen:
Nach dem Vorstellungsgespräch liegt der Ball nicht nur bei der Firma. Mit einer kurzen Dankes-Mail, einer klaren Frage nach dem Zeitplan und einem höflichen Nachfassen hältst du den Kontakt, ohne zu drängen.
Ob Zu- oder Absage: Antworte freundlich, prüf vor einer verbindlichen Zusage den Vertrag, und bewirb dich weiter, bis du ihn unterschrieben hast.
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